Ausbildung PPL(H) Privatpilot

1. Folgende Voraussetzungen müssen vor Beginn der Ausbildung erfüllt sein:

  • Mindestalter: 16 Jahre zu Beginn der Ausbildung - 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz
  • Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (Liste der anerkannten flugmedizinischen Zentren / Fliegerärzte)
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Behördenführungszeugnis Belegart -O- muss beantragt sein
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (Antragsformular)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren (kann vor Beginn der Ausbildung in unserer Schule abgegeben werden)
  • Identitätsnachweis durch Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in deutscher Sprache BZF II (kann während der Ausbildung in unserer Schule erworben werden)

2. Inhalt der Ausbildung

Die Theorieausbildung umfasst mindestens 90 Unterrichtsstunden (im Fernlehrgang) in den Fachgebieten

  • Luftrecht und Flugverkehrskontrollverfahren
  • Navigation
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und -planung
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Betriebliche Verfahren
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Falls noch kein Sprechfunkzeugnis erworben wurde, kommt die Ausbildung im Sprechfunkverkehr hinzu.
  • Flugausbildung
  • Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden.

3. Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt bei der Landesluftfahrtbehörde. Die praktische Prüfung nimmt ein anerkannter Prüfer FE(H) (Prüferliste) ab.

4. Ausbildungsdauer

Die theoretische Ausbildung erfolgt über einen zertifizierten Fernlehrgang mit ergänzenden Nahunterricht der vor und nach einer praktischen Flugstunde gegeben wird.
Eine Einzelausbildung mit individuell vereinbarten Ausbildungsterminen ist ebenfalls möglich.

Die praktische Ausbildung erfolgt montags bis samstags zu individuell vereinbarten Terminen. Die Gesamtdauer der Ausbildung ist abhängig von Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit. Empfohlen wird eine Ausbildungsdauer von ca. 2-8 Monaten.

5. Umfang und Gültigkeit der PPL(H)

Die Lizenz berechtigt als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Hubschraubern im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr am Tage tätig zu sein.
Die Gültigkeit der PPL(H) richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses Klasse 2.
Diese beträgt:

  • 60 Monate bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
  • 24 Monate bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • danach 12 Monate

Die in der Lizenz enthaltene Musterberechtigung gilt 12 Monate. Sie wird verlängert durch den Nachweis von mindestens        2 Flugstunden als verantwortlicher Pilot auf dem Muster im Gültigkeitszeitraum und durch einen Überprüfungsflug mit einem Prüfer für Musterberechtigungen TRE(H) vor Ablauf der Gültigkeit. 

6. Ausbildungserleichterungen

Für Inhaber von Lizenzen oder gleichwertigen Rechten für Flugzeuge, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit starren Tragflügeln,  Leichthubschrauber, Segelflugzeuge oder Motorsegler.

Bei der o.g. Gruppe kann sich die praktische Ausbildung um bis zu 10% der gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch um nicht mehr als 10 Stunden reduzieren.
Die theoretische Ausbildung kann auf die Fachgebiete:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und -planung
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik

reduziert werden. 

 

Wir bieten Ihnen die PPL(H) Ausbildung als individuelle Ausbildung an.

Ein Kostenangebot senden wir Ihnen entsprechend Ihren Voraussetzungen gern unverbindlich und kostenneutral zu.

Unsere Preise beinhalten die o. g. Mindeststunden an Theorie- und Flugausbildung (ohne Sprechfunkausbildung).