1. Folgende Voraussetzungen müssen vor Beginn der Ausbildung erfüllt sein:
2. Inhalt der Ausbildung:
Der Ausbildungsinhalt ist abhängig von den Vorkenntnissen des Flugschülers und der Wahl des Ausbildungsweges. Grundsätzlich wird zwischen einer durchgehenden Ausbildung und einer modularen Ausbildung unterschieden.
In der durchgehenden Ausbildung werden Flugschüler ab initio zum CPL(H) Piloten ausgebildet.
Zur modularen Ausbildung melden sich Flugschüler an, die bereits im Besitz der PPL(H) sind und über mindestens 155 Flugstunden als Piloten auf Hubschraubern verfügen, davon mindestens 50 Stunden als PIC und davon mindestens 10 Flugstunden im Überlandflug. Die theoretische Ausbildung erfolgt über einen zertifizierten Fernlehrgang mit ergänzenden Nahunterricht der vor und nach einer praktischen Flugstunde gegeben wird.
Die Theorieausbildung umfasst in der Ausbildung mindestens 250 Unterrichtsstunden (Fern- und Nahunterricht) in den Fachgebieten:
In der durchgehenden Ausbildung umfasst die praktische Ausbildung mindestens 135 Flugstunden, davon mindestens 100 Flugstunden mit Fluglehrer und mindestens 35 Flugstunden als Alleinflugzeit.
In der modularen Ausbildung umfasst die praktische Ausbildung mindestens 30 Flugstunden mit Fluglehrer. Liegt noch keine Nachtflugqualifikation vor, erhöht sich die Ausbildungszeit um weitere 5 Flugstunden mit Fluglehrer für die Nachtflugausbildung.
(Diese Variante bieten wir zur Zeit nicht an.)
3. Prüfung
Die theoretische Prüfung erfolgt beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig. Die praktische Prüfung nimmt ein anerkannter Prüfer FE(H) (Prüferliste) ab.
4. Ausbildungsdauer
Die modulare Ausbildung umfasst 250 Stunden für die Theorieausbildung (im Fernuntterricht). Die praktische Ausbildung findet nach individueller Terminabsprache statt.
5. Umfang und Gültigkeit der CPL(H)
Die Lizenz umfasst die Rechte der PPL(H) und berechtigt zusätzlich, als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Hubschraubern, mit einem Piloten und als Copilot auf Hubschraubern tätig zu sein und für den Betrieb von Hubschraubern der mit einem Copilot vorgeschrieben ist, tätig zu sein. Die Gültigkeit der CPL(H) richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses Klasse 1.
Diese beträgt 12 Monate bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, danach 6 Monate.
Die in der Lizenz enthaltene Musterberechtigung gilt 12 Monate. Sie wird verlängert durch den Nachweis von mindestens 2 Flugstunden als verantwortlicher Pilot auf dem Muster im Gültigkeitszeitraum und durch einen Überprüfungsflug mit einem Prüfer für Musterberechtigungen TRE(H) vor Ablauf der Gültigkeit.
6. Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten richten sich nach der jeweils angebotenen Ausbildungsform.
Gern übersenden wir Ihnen auf Anfrage ein kostenneutrales und unverbindliches Angebot. Mehrwertsteuer wird im Rahmen der beruflichen Ausbildung nicht erhoben.