SKY HELI GmbH Allgemeine Einsatz- und Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1. Unter Ausschluss anders lautender Geschäftsbedingungen erfolgen alle Leistungen und Angebote der SKY HELI GmbH ausschließlich auf der Grundlage dieser Einsatz- und Geschäftsbedingungen. Bis zur Herausgabe anderer Geschäftsbedingungen gelten diese auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurde. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber anerkannt und als angenommen.
1.2. Abweichungen von diesen Einsatz- und Geschäftsbedingungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch SKY HELI GmbH und sind nur wirksam, wenn sie dem Auftraggeber schriftlich
zugegangen sind und vorliegen.
2.1. Angebote werden in der Regel auf der Basis der Leistungsdaten des betreffenden Hubschraubers in Meereshöhe (MSL/NN) unter der Annahme der Internationalen Standardatmosphäre (ISA)
erstellt.
Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Ein Auftrag wird dann rechtsverbindlich, wenn er von der SKY HELI GmbH und oder dem Auftraggeber schriftlich zugesandt oder bestätigt wurde (per Post oder Mail). Wird vom Auftraggeber nicht
binnen sieben Tagen nach Eingang, spätestens jedoch sieben Tage vor dem Beginn des Auftrages per Einschreiben widersprochen, so gelten die bestätigten Bedingungen der Auftragsbestätigung.
Bei Auftragskündigung, Aufhebung der Bestellung oder Verschiebung seitens des Auftraggebers wird die Ausfallentschädigung in voller Höhe des bestellten Auftragswertes durch die SKY HELI GmbH an den Auftraggeber berechnet, (ausgenommen sind Personentransporte und Fracht im Luftfahrzeug).
Bei Aufträgen, die weniger als 14 Tage vor dem Einsatztermin bestätigt werden, muss ein Widerspruch innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Auftragsbestätigung per Telefax bei der SKY HELI GmbH
gerügt werden.
2.2. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Leistungsdaten eines Hubschraubers von veränderlichen Bedingungen der Atmosphäre abhängig sind. Es gelten die am Tage der Flugdurchführung gemessenen Daten der Atmosphäre für die Rechnungslegung. Insoweit sind Flugzeiten und Flugpreise unserer Angebote Richtpreise. Zur Berechnung kommen die Betriebszeiten nach Minuten zu dem angebotenen Stundensatz.
Fest- und Pauschalpreise beinhalten nur die Kosten, die die SKY HELI GmbH berechnen kann.
In jedem Fall werden Kosten und Gebühren der Genehmigungsbehörde,
Flughafen- und Lande- / Abstellgebühren, sowie die von den Genehmigungsbehörden im Einzelfall geforderten Versicherungsabschlüsse zusätzlich und gesondert berechnet.
3.1. Die angebotenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.
Skonto und sonstige Abzüge sind nicht zulässig, da die SKY HELI GmbH in jedem Einzelfall bezüglich Leistungen und finanzieller Verpflichtungen (siehe Nr. 2.2, Absatz 3) in Vorlage tritt.
Der Rechnungsbetrag wird daher nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und ist ohne Abzug innerhalb von zehn Werktagen zu entrichten.
3.2. Bei Einsatzaufträgen, die einen Rechnungswert von mehr als 1.500,00 € erwarten lassen, kann die SKY HELI GmbH bis zu 80% v. H. des Rechnungsbetrages als Vorauszahlung verlangen.
In jedem Fall kann die SKY HELI GmbH nachgewiesene oder als bekannt geltende und übliche Kosten gemäß Nr. 2.2, Abs. 3, als Vorauszahlung verlangen.
3.3. Bei verspätetem Zahlungseingang kann die SKY HELI GmbH Verzugszinsen nach § 288 Absatz 1 und 2 BGB geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind möglich, wenn die SKY HELI GmbH nachweisen
kann, dass ihr höhere Kosten entstanden sind.
3.4. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber, sofern unsere hauseigenen Banken eine Gutschrift vornehmen.
Kosten der Diskontirrung und Einziehung sowie weitere Kosten trägt der Besteller.
3.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der SKY HELI GmbH bestrittener Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
3.6. Die Mietkosten für Zusatzgeräte (z.B. Laser und Scanner, Lastengeschirre und Ausrüstungen für Lasten- und Außenlasttransporte, Schwimmer oder Notausrüstungen, Anti-Vibrationsgeräte, optische
Mess- und Aufnahmegeräte auch für Kameras jeglicher Art) werden tageweise für die Tage berechnet, an denen sie durch die SKY HELI GmbH oder den Auftraggeber eingesetzt wurden oder für einen
Einsatz nicht am Sitz der SKY HELI GmbH verfügbar waren. Mehraufwendungen die durch Änderungen der äußerlichen Einsatzbedingungen, fehlende
Genehmigungen und Voraussetzungen, die durch den Auftraggeber gestellt werden, entstehen, werden berechnet.
3.7. Falls sich Löhne, Gehälter, Rohstoffpreise, Steuern, Abgaben oder sonstige Kostensätze nach der Auftragsbestätigung oder während der Auftragsdurchführung ändern sollten, so behält sich die
SKY HELI GmbH eine entsprechende Berichtigung der Preise vor. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber den vereinbarten Auftragsumfang ändert.
Grundsätzlich werden alle vertraglich vereinbarten Preise mindestens halbjährlich, um die im Statistischen Bundesamt angegebene Inflationsrate angehoben.
3.8. Die Änderung eines einmal von der SKY HELI GmbH bestätigten Auftragsumfanges bedarf in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch die SKY HELI GmbH. Lediglich die Erweiterung eines
Auftrages kann im Einzelfall von der SKY HELI GmbH auch mündlich bestätigt werden. Die Durchführung eines erweiterten Auftrages durch die SKY HELI GmbH gilt als entsprechende Bestätigung.
3.9. Auftraggeber haften in jedem Fall für Zahlungsansprüche von der SKY HELI GmbH. Dies gilt auch für Aufträge, die SKY HELI GmbH als Subunternehmer für andere Luftfahrtunternehmen durchführt.
Nur wenn die SKY HELI GmbH schriftlich die Subunternehmerschaft bestätigt und anerkennt, gilt ein anderer als der Auftraggeber als Rechnungspflichtiger.
In allen anderen Fällen hat der Auftraggeber die Zahlungsansprüche von der SKY HELI GmbH zu erfüllen.
4.1. Die Leistungszeit beginnt bei Fehlen anderer Abmachungen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie beginnt in keinem Fall vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. SKY HELI GmbH kann und darf Aufträge nur durchführen, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen oder von den Verwaltungsbehörden zusätzlich erlassene Auflagen erfüllt sind.
Wenn die SKY HELI GmbH die geforderten Unterlagen und Genehmigungen einholt, so hat der Auftraggeber die zusätzlich entstehenden Kosten (Fahrt- und Telefonkosten, sowie sonstige Kosten) zu erstatten.
4.2. Die Leistungszeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse und Ereignisse, die außerhalb des Willens von der SKY HELI GmbH liegen, dabei ist es gleich, ob diese
Ereignisse im Betrieb von der SKY HELI GmbH oder bei Unterlieferanten eintreten.
Hierzu zählen insbesondere auch Betriebsstörungen jeglicher Art, Verzögerungen in der Lieferung von Betriebsstoffen und Ersatzteilen, Arbeitskämpfe etc., sowie solche Hindernisse, die
nachweislich auf die Durchführung des Auftrages von erheblichem Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der SKY HELI GmbH nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Besteller von der SKY HELI GmbH umgehend mitgeteilt.
4.3. Höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Mobilmachung, Ausrufung des Notstandes, Verteidigungsfalles oder die Ausrufung eines Ausnahmezustandes, Naturkatastrophen im Einsatzgebiet, politische Wirren
oder unzuverlässige politische Lagen, sowie technische Störungen am Luftfahrtgerät und notwendigen zusätzlichen Ausrüstungen, sowie andere Gründe entbinden SKY HELI GmbH von der Leistungspflicht,
sofern diese Gründe von SKY HELI GmbH nicht zu vertreten sind, für die Dauer der Behinderung. Hierunter fallen alle außerhalb des Machtbereiches von der SKY HELI GmbH liegende Umstände,
insbesondere auch die Verweigerung von Flug- und Außenlastgenehmigungen, die Witterungslage, Flugunfälle, Schäden am Luftfahrzeug, an dessen Triebwerken und an der Sonderausrüstung, Ausfall von
Piloten und sonstigem notwendigen Personal usw. In diesen Fällen kann ein Regressanspruch an SKY HELI GmbH in keinem Fall geltend gemacht werden, auch dann nicht, wenn SKY HELI GmbH den Auftrag
verspätet durchführt. Die Ablehnung der Auftragsdurchführung wegen Verspätung aus den zuvor genannten Gründen ist durch den Auftraggeber nicht möglich.
SKY HELI GmbH verpflichtet sich, in derartigen Fällen die eingetretenen Behinderungen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln baldmöglichst zu beseitigen, wobei der Auftraggeber ihm zumutbare
Unterstützung zu leisten hat.
4.4. Überschreitet eine Behinderung die zumutbare Zeit, so können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Der SKY HELI GmbH steht dann die Berechnung der bis zum Eintritt der Behinderung entstandenen Kosten, Flugkosten und sonstigen Kosten, sowie der Kosten für den Rückflug zum Standort des Hubschraubers zu. Andere gegenseitige Ansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
5.1. Die SKY HELI GmbH ist berechtigt, alle Aufträge nach eigenem Ermessen mit eigenem oder angemietetem Luftgerät und Luftfahrtpersonal durchzuführen. Die Wahl des Einsatzgerätes steht der SKY
HELI GmbH frei.
SKY HELI GmbH ist auch berechtigt, die Aufträge an Subunternehmer auch im Namen und Auftrag des Auftraggebers weiterzugeben.
5.2. Der Besteller darf seine Rechte, gleich welcher Art, nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, die SKY HELI GmbH hat dem Übertrag schriftlich zugestimmt.
5.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechselklagen Potsdam.
SKY HELI GmbH ist auch berechtigt, bei dem Gericht zu klagen, das für den Sitz des Bestellers zuständig ist.
5.4. Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Einsatz- und Geschäftsbedingungen bleiben abgeschlossene Verträge gültig. Die durch den Wegfall der unwirksamen Bestimmungen
entstehenden Lücken sind nach dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages auszufüllen.
5.5. In allen Fällen gelten die in der Deutschen Gesetzgebung vorgesehenen Haftungsbeträge als Höchstgrenzen einer Haftung von SKY HELI GmbH und des von SKY HELI GmbH eingesetzten Personals, es
sei denn, andere relevante internationale Abkommen sehen andere Haftungsgrenzen vor.
5.6. Bei Passagierflügen, auch bei Rundflugveranstaltungen, kommt ein Transportanspruch nur zustande, wenn ein Flugticket von SKY HELI GmbH vorgelegt oder erworben wird. Andere Tickets (Lose
etc.) dürfen nur mit Zustimmung von SKY HELI GmbH ausgegeben werden. Der Auftraggeber oder Ausgeber anderer Tickets haftet SKY HELI GmbH für Flüge, die aufgrund solcher Tickets durchgeführt
wurden.
5.7. Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
5.8. Alle Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst an den Empfänger oder Käufer über, wenn SKY HELI GmbH den Eigentumsübergang schriftlich bestätigt
hat oder die Ware in voller Höhe bezahlt ist.
6. Steuern, Abgaben oder sonstige Entgelte, die durch Regierungs-, Kommunal- oder andere Behörden, sowie vom Flughafenunternehmer in Bezug auf den Fluggast oder für dessen Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind zusätzlich zu entrichten, soweit diese nicht im Flugpreis enthalten sind. Hierzu zählen insbesondere VIP-Service, Navigatorkosten, Sondergebühren für Flughafennutzung, Zollabfertigung und Treibstoffversorgung außerhalb der Regelbetriebszeiten. Ferner sind im Flugpreis nicht enthalten Aufwendungen für Enteisung oder wahlweise präventive Hangarierung, soweit sie die sichere und störungsfreie Durchführung des Flugauftrages inkl. eventuell notwendiger Positionierungsflüge betreffen.
Ebenso sind im Flugpreis nicht enthalten Kosten/Aufwendungen für erforderliche Positionierungsflüge wegen am Zielflughafen nicht zur Verfügung gestellter Parkfläche.
7.1 Der Fluggast/Auftraggeber kann jederzeit vor Antritt des Fluges vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in den Geschäftsräumen der SKY HELI GmbH. Die Erklärung muss innerhalb der üblichen Geschäftszeiten dort eingehen.
7.2 Im Falle eines Rücktrittes/Stornierung durch den Auftraggeber des gewerblichen Einsatzes im Arbeitsflug und Passagiertransporte, ausgenommen Frachttransporte (Kabinenfracht) steht der SKY HELI GmbH ein pauschalierter Anspruch von Rücktrittgebühren zu, der wie folgt vom Angebotspreis berechnet wird:
Für Passagier- und Personenflüge: 80 % vom Auftragswert bis 7 Werktage vor Abflugtag, 100 % bis 48 Stunden vor Abflugtag.
Für Rundflüge, Rundflugverantsaltungen gilt bei Absage durch den Auftraggeber bzw, Kunden eine zu zahlenden Stornierungsbegbühr von 80 % 14 Werktage vor dem Flug- bzw. Einsatztag und bei Absage oder Verschiebung des Einsatz durch den Auftraggeber bzw. Kunden von 100 % 7 Tage vor dem Flug- bzw. Einsatztag.
Für alle weiteren Arbeitsarten und besondere Flugeinsätze: welche nach erteilter Bestellung/Auftragserteilung an die SKY HELI GmbH und der Annahme der Bestellung/Auftragserteilung durch die SKY HELI GmbH, durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragte verschoben werden, werden 50 % der gesamten Auftragswertes in Rechnung gestellt.
Es wird eine Stornogebühr berechnet, wenn der erteilte Auftrag 30 Werktage vor dem Einsatztag durch den Auftraggeber bzw. Kunden abgesagt wird, in Höhe von 100 % gemäß des der durch den Auftraggeber angenommen und/oder vorab verhandelten und bestätigten Angebot oder vom Auftraggeber an die SKY HELI GmbH erteilte Bestellung bzw. Auftragserteilung.
Werden Aufträge oder Teilaufträge während der Auftragserfüllung durch die SKY HELI GmbH und/deren Partner durch den Auftraggeber, ab 14 Werktage vor dem Einsatztag, abgesagt, wird der gesamte Bestellwert mit dem kompletten Arbeitsaufkommen (Anzahl der ein-, aus- oder abzubauenden Elemente, Transport von Elementen, Seilzüge/n oder sonstiges Arbeitsaufkommen, Pauschalen etc.) als Stornorechnung in Rechnung gestellt.
Sind Gebühren für Genehmigungen/Erlaubnisse/Zustimmungen von zuständigen Behörden oder Ämtern für den speziellen Einsatz vorab durch die SKY HELI bezahlt worden, werden diese vollständig zuzüglich 2 Stunden Arbeitszeit (administrative Tätigkeit des Flugbetriebsbüros) dem Kunden bzw. Auftraggeber bei Verschiebung oder Absage des Einsatzes/Auftrages in Rechnung gestellt.
8.1 Die SKY HELI GmbH haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des Einsatzes nach Maßgabe des Warschauer Abkommens über die Beförderung von Fluggästen und Gepäck. Die SKY HELI GmbH haftet nicht für durch Ausweichlandungen entstehenden zusätzlichen Transportaufwand sowie für Flugausfälle durch Wetter und Verspätungen bedingt durch Ereignisse, die sich der Einflussnahme der SKY HELI GmbH entziehen,
insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, Sabotage, ungünstigen SLOTS und technischen Defekten.
Der Fluggast/Auftraggeber ist verpflichtet, auftretenden Schaden so gering wie möglich zu halten und hat insbesondere auf die Möglichkeit der Entstehung eines besonders hohen Schadens hinzuweisen. Alle auftretenden Schäden sind der SKY HELI GmbH unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen.
8.2 Für Schäden, die nicht von der SKY HELI GmbH selbst verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
8.3 Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren sechs Monate nach dem vereinbarten Beförderungstag, solche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren drei Jahre nach dem Beförderungstag.
9.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Schönhagen, den 15.10.2023
SKY HELI GmbH
Flugplatz Haus 3
D-14959 Trebbin
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Knut Wagner