Ausbildung ATPL(H) Verkehrspilot

Diese Ausbildungsform setzt sich aus zwei Ausbildungsgängen zusammen:

 

Dem modularen Theoriekurs ATPL(H)/VFR für PPL(H)-Inhaber und dem Praxisteil aus der CPL(H)-Ausbildung.

Nach Bestehen der beiden Prüfungen wird zunächst eine CPL(H)-Lizenz mit ATPL(H)/VFR Theoriekredit ausgestellt. Damit kann bereits auf entsprechenden Verkehrshubschraubern als Copilot geflogen werden. Wurden die gesetzlich geforderten Mindeststunden auf Verkehrshubschraubern erflogen, wird die endgültige ATPL(H)/VFR Lizenz ausgestellt.

Die Rechte eines CPL(H) Berufspiloten können bereits mit der Erstausstellung der CPL(H) wahrgenommen werden (z.B. PIC auf nicht-Verkehrshubschrauber)

Voraussetzungen:

Da zunächst eine CPL(H)-Lizenz ausgestellt wird, gelten die identischen Voraussetzungen wie bei der CPL(H) Berufpilotenausbildung.

 

Inhalt:

Theorieausbildung modular:

Die theoretische Ausbildung erfolgt über einen zertifizierten Fernlehrgang der mit ergänzenden Nahunterricht nach Terminabsprache und vor oder nach einer praktischen Flugstunde gegeben wird.

  • 550 Stunden gesamt für PPL(H) Inhaber. Fernkurs möglich
  • 300 Stunden gesamt für CPL(H) Inhaber. Fernkurs möglich

Praxisausbildung:

  • 30 Stunden (+5 Stunden Nachtflug, falls noch nicht vorhanden) für PPL(H) Inhaber
  • Für CPL(H) Inhaber entfällt die Praxisausbildung.

Wir senden Ihnen auf Anfrage gern ein unverbindliches und kostenneutrales Angebot zu.