Diese Ausbildungsform setzt sich aus zwei Ausbildungsgängen zusammen:
Dem modularen Theoriekurs ATPL(H)/VFR für PPL(H)-Inhaber und dem Praxisteil aus der CPL(H)-Ausbildung.
Nach Bestehen der beiden Prüfungen wird zunächst eine CPL(H)-Lizenz mit ATPL(H)/VFR Theoriekredit ausgestellt. Damit kann bereits auf entsprechenden Verkehrshubschraubern als Copilot geflogen werden. Wurden die gesetzlich geforderten Mindeststunden auf Verkehrshubschraubern erflogen, wird die endgültige ATPL(H)/VFR Lizenz ausgestellt.
Die Rechte eines CPL(H) Berufspiloten können bereits mit der Erstausstellung der CPL(H) wahrgenommen werden (z.B. PIC auf nicht-Verkehrshubschrauber)
Voraussetzungen:
Da zunächst eine CPL(H)-Lizenz ausgestellt wird, gelten die identischen Voraussetzungen wie bei der CPL(H) Berufpilotenausbildung.
Inhalt:
Theorieausbildung modular:
Die theoretische Ausbildung erfolgt über einen zertifizierten Fernlehrgang der mit ergänzenden Nahunterricht nach Terminabsprache und vor oder nach einer praktischen Flugstunde gegeben wird.
Praxisausbildung:
Wir senden Ihnen auf Anfrage gern ein unverbindliches und kostenneutrales Angebot zu.