Ausbildung FI(H) Fluglehrer

1. Folgende Voraussetzungen müssen vor Beginn der Ausbildung erfüllt sein

  • Mindestalter 18 Jahre zum Erwerb der Lizenz 
  • Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 (Liste der anerkannten flugmedizinischen Zentren / Fliegerärzte)
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Erster Hilfe
  • Behördenführungszeugnis Belegart -0- muss beantragt sein
  • Auszug aus dem Fahreigenungsregister (Antragsformular)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren (kann vor Beginn der Ausbildung in unserer Schule abgegeben werden)
  • Identitätsnachweis durch Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache BZF I  (kann während der Ausbildung in unserer Schule erworben werden)
  • 300 Hubschrauberflugstunden insgesamt, davon 100 Stunden PIC als CPL(H) Inhaber, oder 200 Stunden PIC als PPL(H) Inhaber

2. Inhalt der Ausbildung

Der Ausbildungsinhalt ist abhängig von den Vorkenntnissen des Flugschülers und der Wahl des Ausbildungsweges.

Grundsätzlich wird zwischen FI(H) PPL und FI(H) CPL Ausbildung unterschieden.

 

 

Das theoretische Wissen CPL(H) im vollem Umfang muss vorhanden sein. Sie erhalten in unserer Schule 125 Theoriestunden in folgenden Fächern.

 

  • Nachweis der theoretischen Kenntnisse CPL(H) /PPL(H)
  • Pädagogik
  • Psychologie
  • Lehrproben

 

Die praktische Ausbildung beinhaltet mindestens 30 Flugstunden.


3. Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig im Rahmen eines Wissenstests in den CPL(H) Fächern und einer Lehrprobe vor einem Prüfungskommitee.

Die praktische Prüfung nimmt ein anerkannter Prüfer FIE(H) (Prüferliste) ab.

4. Ausbildungsdauer

Die durchgehende Ausbildung dauert 3 bis 5 Monate für Theorie und Praxis.

5. Umfang und Gültigkeit der FI(H)

Die Berechtigung umfasst die Ausbildung von Privatpiloten und Erteilung von Musterberechtigungen. Wird eine Ausbildungserfahrung von 200 Flugstunden und eine Bestätigung durch den Ausbildungsleiter der FTO nachgewiesen, darf der FI(H) nach erneutem Lizenzeintrag Berufspiloten ausbilden.

Die Gültigkeit der FI(H) richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses Klasse 1. oder 2., jedoch nicht länger als 3 Jahre.  Anschließend sind die Verlängerungsbedingungen gemäß FCL.940.FI  zu erfüllen.

6. Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten richten sich nach den jeweiligen Voraussetzungen, die der Bewerber mitbringt.

7. Ausbildungserleichterung

Für Inhaber einer Lehrberechtigung PPL(A), B, C, CPL oder ATPL gibt es eine Erleichterung in der Theorie.

Unsere Preise beinhalten die o. g. Mindeststunden an Theorie- und Flugausbildung (ohne Sprechfunkausbildung).