1. Folgende Voraussetzungen müssen vor Beginn der Ausbildung erfüllt sein
2. Inhalt der Ausbildung
Der Ausbildungsinhalt ist abhängig von den Vorkenntnissen des Flugschülers und der Wahl des Ausbildungsweges.
Grundsätzlich wird zwischen FI(H) PPL und FI(H) CPL Ausbildung unterschieden.
Das theoretische Wissen CPL(H) im vollem Umfang muss vorhanden sein. Sie erhalten in unserer Schule 125 Theoriestunden in folgenden Fächern.
Die praktische Ausbildung beinhaltet mindestens 30 Flugstunden.
3. Prüfung
Die theoretische Prüfung erfolgt beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig im Rahmen eines Wissenstests in den CPL(H) Fächern und einer Lehrprobe vor einem Prüfungskommitee.
Die praktische Prüfung nimmt ein anerkannter Prüfer FIE(H) (Prüferliste) ab.
4. Ausbildungsdauer
Die durchgehende Ausbildung dauert 3 bis 5 Monate für Theorie und Praxis.
5. Umfang und Gültigkeit der FI(H)
Die Berechtigung umfasst die Ausbildung von Privatpiloten und Erteilung von Musterberechtigungen. Wird eine Ausbildungserfahrung von 200 Flugstunden und eine Bestätigung durch den Ausbildungsleiter der FTO nachgewiesen, darf der FI(H) nach erneutem Lizenzeintrag Berufspiloten ausbilden.
Die Gültigkeit der FI(H) richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses Klasse 1. oder 2., jedoch nicht länger als 3 Jahre. Anschließend sind die Verlängerungsbedingungen gemäß FCL.940.FI zu erfüllen.
6. Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten richten sich nach den jeweiligen Voraussetzungen, die der Bewerber mitbringt.
7. Ausbildungserleichterung
Für Inhaber einer Lehrberechtigung PPL(A), B, C, CPL oder ATPL gibt es eine Erleichterung in der Theorie.
Unsere Preise beinhalten die o. g. Mindeststunden an Theorie- und Flugausbildung (ohne Sprechfunkausbildung).